
Unterstützt vom Odenwaldkreis


Unterstützt von der
Gemeinde Mossautal
Corona-Auflagen derzeit gibt es keine Auflagen zum ausüben unseres Sportes
Da immer mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen zu Hotspot-Gebieten im Sinne der Hessischen Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) werden (Inzidenz länger als 3 Tage über 350) und somit hier ein Betrieb unter 2GPlus notwendig wird, ein Überblick welche Regelungen zur Ausübung unseres Sportes auf unseren Schießanlagen jeweils gelten:
Landkreis oder kreisfreie Stadt nicht Hotspot-Gebiet gemäß CoSchuV:
Auf unseren gedeckten Schiessstätten (sobald sie ein Dach über dem Schützenstand haben), gilt nach §20 CoSchuV, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf. Weiterhin gelten die definierten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 1 CoSchuV.
Dies heißt im Einzelnen, Zutritt zu gedeckten Schiessstätten nur für Personen die eine der folgenden Kriterien (2G) erfüllen:
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vollständig geimpfte Personen mit gültigem Impfnachweis
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genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis
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Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV
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Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, max. 48h alter PCR-Test, oder die Vorlage des Testheftes der Schule. (sollten sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören)
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Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV, Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ohne Auflagen (auch kein Test erforderlich)
In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind bei Betreiben unter 2G –Regelung zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske)
Bei nicht gedeckten Sportstätten (ohne Dach über dem Schützenstand, z.B. freier Bogenstand) gibt es keinerlei Einschränkungen für die Sportausübung. Jedoch gelten in Umkleiden, zugehörigen Vereinsräumlichkeiten etc. die gleichen Regelungen wie bei gedeckten Sportstätten, also 2G. (Sportler die 2G nicht erfüllen, können Toiletten jedoch einzeln unter den allgemeinen AHA-Regeln nutzen)
Landkreis oder kreisfreie Stadt Hotspot-Gebietgemäß CoSchuV:
Auf unseren gedeckten Schiessstätten (sobald sie ein Dach über dem Schützenstand haben), gilt nach §20 CoSchuV in Verbindung mit §27 CoSchuV, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf, die darüber hinaus einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 vorlegen können. Weiterhin gelten die definierten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 CoSchuV.
Dies heißt im Einzelnen, Zutritt zu gedeckten Schiessstätten nur für Personen die eine der folgenden Kriterien (2GPlus) erfüllen:
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vollständig geimpfte Personen, die den Nachweis einer Auffrischungsimpfung nach § 2 Nr. 3 Buchst. c der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbringen. (Geboosterte) (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
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vollständig geimpfte Personen, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt („frisch“ doppelte Geimpfte) (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
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vollständig geimpfte Personen mit gültigem Impfnachweis (solange sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören) + ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule
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genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis, wenn zudem entweder eine maximal drei Monate zurückliegende erste Impfung oder eine zweite Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV nachgewiesen wird (geimpfte Genesene) (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
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genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis, wenn die Infektion innerhalb der letzten 3 Monate durch Testung mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen wurde („frisch“ Genesene) (Hier keine zusätzlichen Tests notwendig - Ausnahmeregelung nach §3 Abs. 2 CoSchuV)
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genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis (solange sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören) + ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule
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Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV
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Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, max. 48h alter PCR-Test, oder die Vorlage des Testheftes der Schule. (sollten sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören)
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Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ohne Auflagen (auch kein Test erforderlich)
In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind bei Betreiben unter 2GPlus –Regelung zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske)
Auf unseren ungedeckten Schiessstätten (ohne Dach über dem Schützenstand, z.B. freier Bogenstand), gilt nach §20 CoSchuV, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf. Weiterhin gelten die definierten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 1 CoSchuV
Dies heißt im Einzelnen, Zutritt zu ungedeckten Schiessstätten nur für Personen die eine der folgenden Kriterien (2G) erfüllen:
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vollständig geimpfte Personen mit gültigem Impfnachweis
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genesene Personen mit gültigem Genesenennachweis
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Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, ein max. 48h alter PCR-Test, oder die die Vorlage des Testheftes der Schule ausreichend – Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV.
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Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest, max. 48h alter PCR-Test, oder die Vorlage des Testheftes der Schule. (sollten sie nicht den vorgenannten Gruppen angehören)
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Ausnahmeregelung nach §3 CoSchuV. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ohne Auflagen (auch kein Test erforderlich)
In Umkleiden, zugehörigen Vereinsräumlichkeiten etc. gelten die gleichen Regelungen wie bei gedeckten Sportstätten, also 2GPlus. (Sportler die 2GPlus nicht erfüllen, können Toiletten jedoch einzeln unter den allgemeinen AHA-Regeln nutzen)
Allgemein gültig: Das Betreiben aller Sportstätten (gedeckte und ungedeckte) bedarf weiterhin eines sportartspezifischen Hygienekonzepts, wobei Abstände und das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen werden, jedoch nicht unbedingt verpflichtend sind. Bei der direkten Ausübung des Sports, ist das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben. Diese Konzepte sind, wie schon mehrmals beschrieben auf die regionalen und kommunalen Bedürfnisse abzustimmen und wenn nötig mit den zuständigen Ordnungsbehörden abzustimmen.
Allgemein gültig: Ausnahmeregelung für Beschäftigte in Sportstätten (auch ehrenamtliche):
Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – gilt, wenn nicht geimpft oder genesen, die Testpflicht nach Bundes-Infektionsschutzgesetz §28b Abs.1 (Antigen-Test nach §2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung/ kein Selbsttest zu Hause, aber die Möglichkeit unter der Aufsicht des “Arbeitgebers”/Vereinsbevollmächtigten). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt. Diese fallen in der Sportstätte (oder zugehörigen Räumlichkeiten) also nicht unter die 2G- oder 2GPlus-Regelung.
Rundenstart Luftpistole 2022
Wir starten dieses Jahr mit der Luftpistole in der Bezirksliga und in der Bezirksklasse I Odenwald infos unter dem LINK RWK-Onlinemleder
Meisterschaften 2022
nach Coronapause Erfolgreich
Die Brüder Henri und Philip Stephan auch nach der Coronapause wieder auf Erfolgskurs !
In Trösel, Groß-Rohrheim und Siedelsbrunn gewannen die Brüder Henri und Philip Stephan die Bezirksmeisterschaften in den Disziplinen Luftpistole, Sportpistole sowie mit der Freien Pistole. Henri bei den Junioren II Philip bei den Junioren I.
Die Herren I konnten sich mit der Luftpistole und der Freien Pistole ebenfalls den Bezirksmeistertitel holen mit den Schützen Marco Ruhmann, Jannis Schwinn, Stefan Michel und Julian Schwinn.
Bei den Hessischen Landesmeisterschaften schaften es die Herren auf Platz 5 in der Teamwertung mit der Freien Pistole.
Die Brüder Henri und Philip waren es wieder die bereits am ersten Wochenende mit der Luftpistole beide auf dem Podest standen, Henri gewann die Silbermedaille Philip musste sich nach einem Spannenden Finale mit Bronce zufrieden geben. Mit der Freien Pistole konnte Philip eine Woche später noch den Fizemeistertitel erringen, Henri kam mit der Sportpistole trotz sehr gutem Ergebnis leider nur auf Platz 4 jedoch waren die Qualifikationen für die Deutsche Meisterschaften sicher. Dort konnte Henri den 10 Platz erreichen Philip erreichte mit der Luftpistole den 9. Rang und mit der Freien Pistole Platz 5.
Team Odenwald Mannschaft des Monats
Unsere Biathlon Sparte wurde Mannschaft des Monats und erhält dafür ein neues Outfit.
Im Wert von 1000,-€ erhalten unsere Sportler nun neue Sportkleidung. Zu verdanken haben wir dies unserer Trainerin Lisa Schubert. An dieser stelle nochmals vielen Dank an Lisa. Weiter wünschen wir allen Aktiven viel Spaß für das kommende Trainingslager in Inzell bzw. auf der Anlage in Ruhpolding euer Vorstand !
Mossau´s Luftpistolensportler
Sieger der Bezirksliga Luftpistole 2022.
Nach den permanent geänderten Corona-Auflagen und der schrumpfenden Personaldecke konnten sich unsere Luftpistolenschützen weiter in der Bezirksliga behaupten. Nach den letzten Siegen stehen unsere Beiden Mannschaften auf Platz 1.

Königsschießen 2021
Unter Coronaauflagen wurde der Vogel abgeschossen, Schützenkönig wurde Philip Stephan


Es war soweit !!!
Bau angefangen und wieder eingestellt !!!
Wie kann so etwas passieren warum können es Ämter immer wieder so schwer machen (am 06.10.2021) War die Firma zum Aufbau der Überdachung da nun ist wieder Stillstand !!!

Philip Stephan 3. Platz bei der Deutschen Meisterschaft mit der Freien Pistole
Nach seinem starken Auftritt als Jugendlicher holte Philip bei den letzten Deutschen Meisterschaften 2019 bei den Junioren gestartet den 2. Platz. Das dies keine Eintagsfliege war konnte er am 01.10.2021 beweisen. Auch in diesem Jahr konnte er in der Königsdisziplin mit der Freien Pistole 50m eine Medaille erringen. Ehrgeizig und Stark Erkältet trat er die Reise nach München an um dort etwas mitzunehmen was Ihm auch gelungen ist.
Rundenstart in den Luftdruckdisziplinen zum 01.10.2021
Ab dem 01. Oktober startet wieder eine Wettkampfrunde vom Verband bei der wir auch teilnehmen. Unsere 1. Mannschaft startet in der Bezirksliga gegen den KKS Bad-König unsere 2 Mannschaft startet am 21.10. gegen den SV Rai-Breitenbach I. Das Auflageteam Gewehr wird am 9.10. gg den SV Beerfurth antreten.Wir hoffen auf eine vollständige Runde unser Verein hat sich zur Durchführung der Wettkämpfe für das 3G-Konzept entscheiden.
Groß-Umstadt Siegt überlegen bei der Luftpistolen-Onlinerunde
In guter Form trotz Covit19 zeigten sich die Schützen aus Groß-Umstadt und Siegten mit einem Rundenschnitt von 1116,2 Ringen deutliche vor dem 2. Platzierten vom SV Groß-Bieberau dessen Schützen sich von Wettkampfwoche zu Woche steigern konnten und verdient den 2 Platz vor dem 3. Platzierten SV Mossau I belegten. Im Einzel war es an der Spitze eine sehr knappe Endscheidung das Spitzentrio lag nach 12 Wettkampftagen nur einen Ring auseinander, so konnte sich Aron Sauter vom SV Falken-Gesäß mit fantastischen 385,8 Ringen vor Christoph Burbach vom SV Groß-Umstadt der 385,0 Ringe im Schnitt erziehlen konnte durchsetzten. Der 3. Platz ging mit 384,8 Ringen an den Krifteler Bundesligaschützen Andreas Fix. Auch am Tabellenende ging es spannend zu so konnte sich der SV-Rai-Breitenbach trotz permanenter Steigerungen bis auf 1,4 Ringen an den SV Mörlenbach herankämpfen. Wir bendanken uns für die Teilnahme bei den 10 Vereinen und dessen 44 Schützen für die sehr rege Teilnahme, die durch die Corna Pandemie nicht gerade einfach zu bewerkstelligen war. Wir hoffen nun wieder auf Wettkämpfe die unter normalen Bedingungen durchgeführt werden können, dann treffen wir uns auch alle wieder einmal persönlich.
Grillen der Aktiven Schützen am 24.07.2021
Da der Großteil der Aktiven bereits vollständig geimpft bzw. genesen ist, findet am
Samstag den 24.07.2021 ab 17 Uhr ein gemeinschaftliches Grillen auf dem Sommerbiathlonplatz unserer Schießanlage statt. Alle Aktiven, sowie deren Anhang sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Für die Überraschungen am Grill sorgen Marco & Harald !!!
Bitte bringt einen Nachweis das Ihr geimpft bzw. genesen seit mit. Alle anderen können Vorort einen Schnelltest durchführen, das Treffen findet nach den aktuell gültigen Covit19-Regelungen und im Freien statt.
Bitte kurze Info ob Ihr kommt an Peter, Stefan oder Harald.
Die Speisen sind frei, Getränke sind von jedem selbst zu zahlen.
Euer Vorstand der Vereine SV Mossau / SV Hüttenthal
Internet im Schützenhaus
Unserem Verein und den Schützen steht ein Internet DSL Anschluss zur Verfügung. Wettkämpfe können bei uns Online verfolgt werden.
Deutsche Meisterschaften
Sportschießen 2021 finden doch statt !
Zwar mit einigen Auflagen jedoch mit gutem Konzept
Präsentierte der DSB Sportleiter Otmar Martin den Zeitplan für die DM 2021.
Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden die es trotz Pandemie möglich machen eine Deutsche Meisterschaft im Sportschießen durchzuführen.
Im wesentlichen unterscheidet sich diese Meisterschaft vor allem im gesteckten Zeitplan.
So findet der Teil 1 vom 26.08. bis zum 05.09.2021 und Teil 2 vom 30.09. bis 03.10.2021 statt. LP Mehrkampf nur noch für Schüler LP Standard wurde komplett abgesagt.
Zugang zum Gelände durch Schleusenzelte nur für:
- vollständig Geimpfte
- oder mit nachgewiesenem aktuellem negativem Corona-Test (nicht älter als 48h)
- max. eine Begleitperson je Schütze (Schüler zwei) incl. evtl. Landestrainer
- Einlass nur über Haupteingang und Schranke am hinteren Parkplatz
- Mitarbeiter, die nicht vollständig geimpft sind, werden alle 2 Tage getestet
Aufenthalt auf der Anlage:
- So kurz wie möglich, entsprechend dem jeweiligen Wettbewerb, da die maximale Anzahl der Anwesenden vor Ort durch die Ordnungsbehörden begrenzt ist
- Keine Landesverbandszelte; damit keine Bewirtung und Verpflegung der Teilnehmer durch die Landesverbände.
- Keine Zelte der Industrie, evtl. aber Service der Sportgerätehersteller
- Kein Camping (Zelt oder Wohnmobil) auf der Anlage möglich
Je nach Situation der Corona-Pandemie kann sich die Lage hier natürlich noch verändern. Es kann noch große Erleichterungen geben, es kann aber, wenn wir in eine 4. Welle geraten, auch noch weitere Einschränkungen geben.
Quelle: Information Hessischer Schützenverband "Neuregelung" vom 14.05.2021
Rundenstart
zur 1. Onlinerunde Luftpistole
Nun ist es vollbracht wir starten die Onlinerunde Lufpistole zum 10.05.2021
Eure Aktuellen Ergebnisse könnt Ihr auf dieser Webseite immer einsehen wir bemühen uns eure Ergebnisse möglichst Zeitnahe hier zu veröffentlichen. Die Aktualisierung der Team- sowie Einzelwertung erfolgt immer Sonntags nach 21 Uhr. Eure Ergebnisse bitte per WhatsApp 0171 7194343 oder per email an haraldstephan@gmx.de.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern & Vereinen. Eine Teilnahme ist für alle Hessischen Vereine oder deren aktiven Schützen noch jederzeit auch im laufenden Wettbewerb möglich.
Das Regelwerk zur Onlinerunde findet Ihr hier: Durchführungsbestimmungen
Anmeldungen bitte an: haraldstephan@gmx.de
Die Ergebnisse sowie Teilnehmer findet Ihr hier unter dem Menu "Hobbyrunde".

Info : Auswirkungen der „Bundesnotbremse“ auf den Schießbetrieb in den Vereinen
Liebe Mitglieder des Hessischen Schützenverbandes, durch die Einführung der „Bundesnotbremse“ (Anpassung des §28 Bundesinfektionsschutzgesetz) gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 (an drei aufeinander folgenden Tagen) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nun eine verschärfte Regelung, im Vergleich zu den bisherigen Regelungen des Landes Hessen:
Sport ist in den betroffenen Regionen nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Für unsere Schießsportanlagen heißt dies, daß hier, wie am Anfang des Jahres, nur noch maximal der Aufenthalt von einer Aufsicht und einem Schützen auf dem jeweiligen Stand erlaubt ist. (Es sei denn alle Anwesenden sind aus einem Haushalt, dann auch mehr)
Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Unter der Obhut einer Anleitungsperson, wobei diese auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamts ein negatives Ergebnis einer, innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests, durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen muss. Dies ermöglicht es im Jugendbereich (für Kinder bis 13 Jahre inkl.) auf Bogenständen im Freien auch weiterhin ein eingeschränktes Gruppentraining durchzuführen.
Außer Kraft tritt die „Notbremse“ wieder, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen die SiebenTage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet.
Sollte sich die Schießsportanlage in einer Region befinden, in der die „Bundesnotbremse“ nicht ausgelöst wurde bzw. grade nicht aktiv ist (Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage unter 100) gelten die bisherigen Landesregelungen (wie sie durch den Hessischen Schützenverband im Newsletter Nr.11/2021 kommentiert wurden)
Die jeweils zuständige örtliche Ordnungsbehörde und/oder das jeweilige Gesundheitsamt kann jederzeit im Rahmen des Infektionsschutzes restriktivere Maßnahmen vorgeben. Eine Abstimmung mit der örtlichen Ordnungsbehörde ist für jeden Schützenverein bei Öffnung seines Schieß- /Bogenstandes somit dringend anzuraten. Für Sportler des Berufs- und Leistungsports (bis Landeskaderebene) gelten die bisherigen Sonderregelungen fort.
Quelle: Markus Weber (Vizepräsident Hessischer Schützenverband)
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Neues Outfit
Derzeit kann Vereinskleidung bestellt werden Muster und Bestellliste liegen im Schützenhaus aus.
Trainingszeiten
Schiessbetrieb ab dem 01.04.2022 unter der Beachtung der gültigen Cornaregeln ist das Training nur für Mitglieder nun wieder möglich.
Wir haben dafür
5 Bahnen 10m,
3 Bahnen 25m sowie
2 Bahnen 50m geöffnet.
Training jeden Montag ab 19:30 Uhr Zugang über die Sporthalle.

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