Hygienekonzept Bezirk Starkenburg
1. Jeder Teilnehmer/in und auch Mitarbeiter muss sich zwingend in die bereit gelegte Anwesenheitsliste eintragen bei Ankunft am Veranstaltungsort.
2. Eine Mund Nasenschutz ist zwingend zu tragen.
3. Bei betreten der Veranstaltung sind die Hände zu reinigen.
4. Auf eine Begrüßung mit Handschlag oder Umarmung ist zu verzichten.
5. Der Mund Nasenschutz darf nur am Stand abgelegt werden, wird der Stand verlassen, so ist dieser sofort wieder anzuziehen.
6. Die Niesettikette ist zwingend einzuhalten ( Niesen in die Ellenbeuge)
7. Der Veranstaltungsraum ist in regelmäßigen Abständen zu lüften, sowie zu reinigen.
8. Wer Grippe ähnliche Symptome hat, oder eine Körpertemperatur von über 37,4 Grad ist von der Veranstaltung ausgeschlossen.
9. Die Mitarbeiter des Schützenbezirkes sind auf das mindeste zu reduzieren und tragen dauerhaft ein Mund Nasenschutz.
10. Der Mindestabstand von 1,50 m ist zwingend einzuhalten, jeder 2 Stand bleibt auch, sofern möglich geschlossen.
11. Sofern möglich, ist die Laufrichtung einzuhalten, diese wird markiert sein.
12. Es darf sich nur für die Veranstaltung für welche man eingeladen ist, am Veranstaltungsort aufhalten, ist die Veranstaltung beendet, so hat man diese auch zu verlassen, Gäste sind vorüber gehend nicht erlaubt.
13. Personen, die im unmittelbaren sozialen Umfeld (Familie, Schule, Beruf, etc.) Kontakt zu einem Corona-Verdachts oder –Krankheitsfall hatten oder haben, dürfen das Vereinsgelände ebenfalls nicht betreten.
14. Die jeweiligen Lokalen Reglungen sowie Gesetze haben ihre Gültigkeit.
Rundenstart Luftpistole
doch schon im September !!!
Weitere Lockerungen des Wettkampfbetriebes.
Das Land Hessen hat auf seiner Internetseite weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie seit dem 1. August 2020 bekanntgegeben:
Seit dem 1. August 2020 können die Hessen Mannschaftssportarten wieder uneingeschränkt nachgehen. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich. Seit August können sämtliche Teamsportarten sowie der Schulsport ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygieneregeln in den Vereinen sowie im Sportunterricht eingehalten werden.
Dazu stellt der Landessportbund Hessen ein umfangreiches FAQ auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Dort gibt es Informationen zu den Themen:
· Unter welchen Voraussetzungen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb gestattet?
· Unter welchen Voraussetzungen sind Sportveranstaltungen im Breiten- und Freizeitsport erlaubt?
· Wer ist für die Öffnung von Sportstätten zuständig?
· Dürfen Vereins- und Versammlungsräume wieder geöffnet werden?
· Können Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen wieder stattfinden?
Das alles natürlich immer unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen.